AGB und Marktordnung

Allgemeines
Die AGBs und die Marktordnung regeln das Geschäftsverhältnis zwischen dem Veranstalter (Jonas Beck und Marc Schwingel GbR) und den Teilnehmenden / den Standbetreibenden des Marktes.
Die Teilnahmebedingungen dienen zu einem für alle Seiten entspannten und reibungsfreien Veranstaltungsablauf sowie zur Sicherheit aller Teilnehmenden.
Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes akzeptieren Sie die Teilnahmebedingungen.

Warenangebot
Der Flohmarkt am Tuchollaplatz ist ein Markt für Gebraucht- und Kunstwaren. Verboten ist der Verkauf von: Original verpackter bzw. neuwertiger Ware, lebenden Tieren, Nazizeug und Produkten jeglicher Art mit verfassungsfeindlichen Symbolen, Waffen jeglicher Art (auch Messer), Gewalt verherrlichenden und rassistischen Schriften, pyrotechnischen und Gegenständen (z.B. Feuerwerkskörper), CDs und DVDs, Arzneimitteln, Lebensmittelergänzungen, Filmen/Spielen mit FSK=18 sowie Pornographie und aller vom Gesetzgeber untersagten Waren.

Verkauf von Getränken, Speisen und Lebensmitteln
Der Verkauf von Getränken und Speisen wird als gewerbsmäßige Tätigkeit aufgefasst und ist vorab mit dem Veranstalter abzustimmen. Für eine Genehmigung kontaktieren Sie uns per Mail unter: info@flohmarkt-tuchollaplatz.de
Der Standbetreiber ist für die Einhaltung der Lebensmittel- und Hygienevorschriften sowie der Vorschriften zur Verwendung von Flüssiggas verantwortlich. Ebenso für das Vorhandensein sämtlicher weiterer benötigter behördlicher Genehmigungen.
Die Anbieter von Getränken, Speisen und Lebensmitteln müssen sicherstellen, dass Verbraucher klar über Allergene, Preise und Inhaltsstoffe informiert werden.

Anmelde- und Zulassungsverfahren
Die Teilnahme am Flohmarkt erfolgt durch vorherige Anmeldung. Diese erfolgt online über die zum Markt gehörige Webseite www.flohmarkt-tuchollaplatz.de
Nach erfolgter Anmeldung und Empfang der Standgebühr durch den Veranstalter erhalten Teilnehmende mehrere Tage vor dem Markttermin per Mail die Bestätigung zur Teilnahme. Erst mit dieser Mail ist die Teilnahme am Markt bestätigt. In der Mail wird auch die Standnummer mitgeteilt. Die Bestätigung zur Teilnahme ist am Veranstaltungstag mitzunehmen und auf ggf. Nachfrage vorzuzeigen.
Der Flohmarkt auf dem Tuchollaplatz sich vornehmlich an private Teilnehmer. Für gewerbliche Anbieter steht ein begrenztes Kontingent an buchbaren Marktständen zur Verfügung. Das eigene Warenangebot ist wahrheitsgemäß anzugeben.
Über die finale Zulassung zur Veranstaltung entscheidet der Veranstalter unter Berücksichtigung des Veranstaltungskonzeptes. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Teilnahme am Markt und auf eine gewünschte Platzierung.

Stornierung
Eine Stornierung ist leider nicht möglich. Ein gebuchter Stand ist gebucht. Falls der Flohmarkt aus organisatorischen Gründen abgesagt wird (z. B. Unwetter), informieren wir Sie schnellstmöglich per E-Mail. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten.

Private Anbieter vs. gewerbliche Händler
Private Händler, die für den Verkauf von Alltagsgegenständen, Kleidung etc. in einem haushaltsüblichen Umfang am Markt teilnehmen, benötigen keinen Gewerbeschein.
Gewerbliche Händler, die Waren zu gewinnbringenden Zwecken verkaufen, sind für das Vorhandensein von Gewerbe- oder Reisegewerbeschein selbst verantwortlich.

Standzuweisung
Am Veranstaltungstag sind die Stände mit Kreide nummeriert. Die Stände können entsprechend eigenständig bezogen werden. In Ausnahmefällen behält sich der Veranstalter einen Tausch von Ständen vor. Ein Anrecht auf einen bestimmten Standort besteht nicht.
Sollte es dem Veranstalter am Veranstaltungstag nicht möglich sein, einen gebuchten und bezahlten Stand oder Stellfläche, bzw. einen Ersatzstand oder eine Ersatzfläche zur Verfügung zu stellen, so hat der Aufsteller einen Anspruch auf Rückerstattung der Standmiete. Dies gilt auch für den Ausfall einer Veranstaltung (muss durch eine Mail vom Veranstalter vorab bekannt gegeben werden). Darüber hinausgehende Ansprüche gegen den Veranstalter, wie z.B. Verdienstausfall, können nicht geltend gemacht werden.

Auf- und Abbau
Der Auf- und Abbau muss spätestens zu der in der Bestätigungsmail angegebenen Uhrzeit abgeschlossen sein. Geht der Ausstellende dieser Verpflichtung nicht nach, behält sich der Veranstalter das Recht zur Weitervermietung der Fläche nach Ablauf der Aufbauzeit vor. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Standmiete besteht in diesem Fall nicht.
Der Abbau muss ebenso zur angegebenen Uhrzeit abgeschlossen sein.
Weiter sind die in der Bestätigungsmail angegebenen Anfahrtswege (d.h. Straßen für die Ein- und Ausfahrt vom Markt) für die Anlieferung – insbesondere mit dem PKW !! – einzuhalten. Beim Ausladen der Waren ist so zu parken, dass andere Fahrzeuge am eigenen Fahrzeug vorbeifahren können. Ein Verstoß gegen Zufahrts- und Aufbauregelung /-zeiten kann mit dem ersatzlosen Ausschluss von der Veranstaltung geahndet werden.
Auf dem Marktgelände gilt die Straßenverkehrsordnung.
Das Befahren der Veranstaltungsfläche ist nur während der Auf- und Abbauzeiten erlaubt. Nach Beendigung der Aufbauzeit bis zum Veranstaltungsende ist das Befahren der Veranstaltungsfläche grundsätzlich verboten. Ein Parken auf der Marktfläche ist nicht gestattet.
Beim Aufbau und dem Platzieren der Waren ist weiter darauf zu achten, dass Gehwege und Straßen nicht versperrt werden.

Sauberkeit und Müll
Wir wollen dem Kiez und der Anwohnerschaft nicht unseren Müll hinterlassen. Die Teilnehmenden sind entsprechend verpflichtet, ihre Fläche sauber zu verlassen und Müll eigenständig und fachgerecht zu entsorgen. Ggf. nicht verkaufte Artikel dürfen nicht zurückgelassen werden – auch nicht in „zu verschenken“ Kartons oder Ähnlichem. Sekt-, Wein- oder andere Flaschen sind ebenso selbständig und fachgerecht zu entsorgen.

Musik
Das Abspielen von Musik ist am Stand in Gesprächslautstärke in Ordnung. Bei eventuellen Beschwerden ist den Anweisungen des Marktpersonals Folge zu leisten. Um ggf. erforderliche GEMA Rechte müssen sich Teilnehmende selbst kümmern und ggf. notwendige Strafzahlungen auf eigene Kosten begleichen.

Diebstahl und Schäden
Für Schäden (Beschädigungen, Gewalt, Diebstahl, Bruch, Unfall etc.), die Ausstellende auf dem Veranstaltungsgelände erleiden, wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen.

Vorzeitiger Abbruch der Veranstaltung
Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (Starkregen, Sturm, Hagel, Überschwemmung, etc.) besteht kein Recht auf Erstattung der Standgebühren.

Hausrecht & Verstoß gegen die Marktordnung
Die Veranstalter, bzw. deren Vertretende üben das Hausrecht aus. Deren Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten. Verstoßen Ausstellende gegen einen oder mehrere Punkte dieser Marktordnung, können mit einem Ausschluss von der Veranstaltung geahndet und bestehende Verträge fristlos gekündigt werden. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht in solch einem Fall nicht. Ggf. kann ein dauerhaftes Hausverbot erteilt werden. Ein bestehendes Hausverbot wird durch den Erwerb einer erneuten Standbuchung nicht aufgehoben.
Jeder Handelnde erkennt mit der Belegung des Platzes und deren Bezahlung diese Marktordnung an.

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Berlin.

Haftung des Veranstalters
Das Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung des Veranstalters gegenüber Ausstellern und Besuchern ist ausgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der vom Aussteller oder Besucher eingebrachten Sachen/Waren.
Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes akzeptieren Sie die Marktordnung.

Marktordnung vom Flohmarkt am Tuchollaplatz, Stand 10.03.2025

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